Zum angeblichen Prozessbetrug ist Folgendes festzuhalten: Die Beschwerdeführerin hat die (neue) F._____ AG betrieben (Betreibungs-Nr. fff; vgl. Beilage 1 zur Strafanzeige, act. 1.4 29). Diese hat in der Folge beim Kantonsgericht Zug eine negative Feststellungsklage gemäss Art. 85a SchKG erhoben. Darin behauptet die (neue) F._____ AG, dass sie keine vertragliche Beziehung zur Beschwerdeführerin habe. Inwiefern es sich hierbei um eine bewusst falsche und irreführende Aussage handeln soll (Beschwerde, S. 8), ist wiederum nicht ersichtlich. Die von der Beschwerdeführerin in Betreibung gesetzte Forderung richtete sich ursprünglich gegen die (alte) F.__