2023 bzw. Tagesregister Nr. hhh vom tt.mm. 2023). Es handelt sich somit bei der G._____ AG (in Liquidation), welche im Betreibungsverfahren mit der Nr. eee (vgl. Anzeige betreffend Vorlage der Beweismittel gem. Art. 73 SchKG des Betreibungsamts der Stadt Q._____ vom tt.mm. 2024, Beilage 9 zur Strafanzeige, act. 1.4 54) als Gläubigerin auftritt, tatsächlich um die Gläubigerin der Forderung auf besagter Rechnung (vgl. dazu auch die erwähnte Firmennummer auf der Rechnung). Eine "unrichtige Beurkundung" einer rechtlich erheblichen Tatsache liegt damit nicht vor. Es kann in diesem Punkt auf die zutreffenden Ausführungen in den angefochtenen Verfügungen verwiesen werden.