__ AG und habe eine aktive und koordinierende Rolle in der rechtlichen Absicherung der Täuschungshandlungen und Vermögensverschiebungen gehabt. Im Vordergrund steht der Vorwurf des Betrugs (Art. 146 StGB) sowie der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB). Unter dem Titel "Erweiterter Sachverhalt" enthält die Strafanzeige diverse Mutmassungen und Spekulationen zum angeblichen System der Beschuldigten 1 und 2, um Gläubiger zu täuschen. Unter dem Titel "Begründung" wird eine Vielzahl von möglichen Tatbeständen (Art. 146, 156, 164, 181, 260ter, 305bis StGB) aufgeführt, unter welchen der "erweiterte Sachverhalt" zu würdigen sei.