Aufgrund der bereits angesetzten Hauptverhandlung auf den 19. Mai 2025 ist nicht mit einer weiteren Verlängerung der Sicherheitshaft zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau beantragt mit Anklage vom 19. Februar 2025 eine unbedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Angesichts der konkret vorgeworfenen Straftaten erscheint dieser Antrag nicht klar überhöht. Der Beschwerdeführer ist – wie bereits ausgeführt – einschlägig vorbestraft. Zwar handelt es sich gemäss Anklagesachverhalt "nur" um einen versuchten Diebstahl.