Der Beschwerdeführer wurde am 8. Januar 2025 festgenommen und anschliessend in Untersuchungshaft versetzt. Die vorliegend zu beurteilende Sicherheitshaft wurde einstweilen bis zum 19. Mai 2025 angeordnet. Mit Vorladung vom 27. Februar 2025 wurde auf den 19. Mai 2025 zur Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Aarau vorgeladen. Unter Berücksichtigung der nun angeordneten Sicherheitshaft dauert die Haft damit insgesamt rund 4.5 Monate. Aufgrund der bereits angesetzten Hauptverhandlung auf den 19. Mai 2025 ist nicht mit einer weiteren Verlängerung der Sicherheitshaft zu rechnen.