Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 27. Februar 2025 betreffend Antrag auf Sicherheitshaft in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führte gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführer) eine Strafuntersuchung wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Der Beschwerdeführer wurde am 8. Januar 2025 festgenommen. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 10. Januar 2025 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft bis einstweilen am 8. April 2025.