__ eine Kontrolle durchgeführt und da habe der Beschuldigte ihm die zwei Bündel Notengeld gegeben und gesagt "Nimm das Geld zu dir". Er habe das Geld zu sich genommen und nicht weiter nachgefragt, es sei ihm ein wenig zu schnell gegangen. Sie hätten auf den Parkplatz fahren und die Ausweise zeigen müssen und nun sei er hier. Er wisse nicht, woher das vom Beschuldigten an ihn übergebene Geld stamme. Er denke, der Beschuldigte habe ihm das Geld gegeben, weil er gedacht habe, dass er im Falle einer Kontrolle verhaftet werde. Er habe das Geld unter die Jacke gesteckt (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Februar 2025, Fragen 1, 11 und 12;