4.2. Wie die Staatsanwaltschaft Baden zutreffend ausführt (Beschwerdeantwort, S. 2) gab der Beschwerdeführer unmittelbar nach der Anhaltung am 18. Februar 2025 gemäss Kantonspolizei Aargau an, der Beschuldigte habe ihm Fr. 20'000.00 kurz vor der Kontrolle übergeben (vgl. Sicherstellungsprotokoll vom 18. Februar 2025). Dies deckt sich mit den Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich seiner (nur kurze Zeit später durchgeführten) Einvernahme. Er gab an, die Polizei habe bei der Einfahrt der Raststätte in Y._____ eine Kontrolle durchgeführt und da habe der Beschuldigte ihm die zwei Bündel Notengeld gegeben und gesagt "Nimm das Geld zu dir".