Der Beschwerdeführer habe angegeben, dass der Beschuldigte ihm das Bargeld übergeben habe, als er die Polizeikontrolle bemerkt habe. Der Beschuldigte werde verdächtigt, sich durch rechtswidrige Einreise (Verfahren B- 5/2025/10005427 der Staatsanwaltschaft See / Oberland), rechtswidrigen Aufenthalt (vorliegendes Verfahren der Staatsanwaltschaft Baden) sowie banden- und gewerbsmässige Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Verfahren LTG/2017/1289 der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat) strafbar gemacht zu haben. Vom sichergestellten Bargeld würden insgesamt Fr. 22'000.00 zur Sicherung der zu erwartenden Kosten und Ersatzforderungen in sämtlichen Verfahren beschlagnahmt.