1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt ein Strafverfahren gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz. Anlass dazu gab eine polizeiliche Kontrolle am 18. Februar 2025 in Y._____, bei welcher der Beschuldigte zusammen mit A._____ (fortan: Beschwerdeführer) angehalten wurde. Im Rahmen dieser Kontrolle stellte die Kantonspolizei Aargau beim Beschuldigten Fr. 2'300.00 in bar (Position 1.1.1 des Sicherstellungsprotokolls vom 19. Februar 2025) und beim Beschwerdeführer Fr. 20'000.00 in bar (Position A 1 des Sicherstellungsprotokolls vom 19. Februar 2025) sicher.