Dass im Vergleich zur ursprünglichen Honorarberechnung vom 25. August 2021 ein deutlich höheres "Honorar Pauschal" von Fr. 210'000.00 resultierte, lag ausschliesslich darin begründet, dass die honorarberechtigten Baukosten nunmehr mit Fr. 1'746'168.50 statt zuvor Fr. 950'000.00 veranschlagt wurden. Für die Erhöhung des Architektenhonorars nicht kausal war hingegen, dass als Zwischenschritt der Honorarfestlegung ein Zeitaufwand Tm von 2'615 Stunden errechnet wurde, der erkennbar nicht den tatsächlichen Zeitaufwand ausweisen sollte.