Rabatt von 40 % gewährt. Nach vollendeter Bauzeit habe er zugegeben, die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten zu haben, indem er den 40%- igen Rabatt als 40%-ige Arbeitszeitkürzung umgesetzt habe. Somit seien nicht 1'615 Stunden für ihr Projekt aufgewendet worden, sondern nur 969 Stunden. 645 Stunden, die sie bezahlt habe, habe der Beschuldigte für andere Projekte verwendet und sich wohl nochmals bezahlen lassen. Ob dies eine arglistige Täuschung sei, sei nicht beurteilt worden.