Also habe sie die arglistige Täuschung nicht erkennen können. Weil nun "nach erfolgtem Bau" klar geworden sei, dass die SIA-Vorgaben nur zu 60 % "erfolgt" seien, alle Verträge jedoch zu 100 % SIA-Vorgaben beinhalteten, liege eine arglistige Täuschung vor. Die Kanalisation sei wegen des Fehlens einer Dichtigkeitsprüfung des Kontrollschachts erst zwei Jahre später bewilligt worden. Auch diese Täuschung sei vom Beschuldigten verursacht worden. Als Arbeitgeber sei der Beschuldigte verpflichtet gewesen, die Arbeitszeit zu erfassen. Dies habe er absichtlich nicht gemacht, damit die von ihm vorgenommene Arbeitszeitkürzung um 40 % nicht ans Licht komme. Auch dies sei eine arglistige Täu-