Bausumme und damit das Architektenhonorar in die Höhe getrieben -4- habe, weshalb sie die provisorische Honorarberechnung vom 13. Januar 2024 nicht akzeptiert habe, - dass von Seiten des Beschuldigten der Vorschlag ergangen sei, ihr Fr. 95'000.00 des geforderten Architektenhonorars zu erlassen, und - dass diese Fr. 95'000.00 zum grössten Teil aus nicht gemachter Arbeit im Umfang von 655 Arbeitsstunden bestünden.