- dass sie die "Nichteinhaltung der Arbeitszeit" schon während der Bauzeit wiederholt erfolglos bemängelt habe, - dass auch die Bauarbeiter und Unternehmer das Fehlen bzw. die Abwesenheit eines Bauleiters beklagt hätten, - dass bei 2'615 Arbeitsstunden die um 40 % gekürzte Arbeitszeit 1'569 Stunden umfasse und damit 46 Stunden weniger als die im Architekturvertrag festgelegten 1'615 Stunden, - dass ihr in der provisorischen Honorarberechnung (vom 13. Januar 2024) "gemäss SIA-Arbeitszeit" 1'046 nicht geleistete Arbeitsstunden verrechnet worden seien, - dass die nicht gemachte Arbeit grossen Schaden angerichtet und die