- dass der Beschuldigte dabei die geleistete Arbeitszeit auf 600 Stunden beziffert habe, - dass in den Honorarabrechnungen vom 25. August 2021 und 13. Januar 2024 der Rabatt eindeutig auf den Frankenbetrag gewährt worden sei und keine (gemäss SIA gar nicht zulässige) "Arbeitszeitkürzung" dargestellt habe, - dass bei einer Bausumme von Fr. 1'746'168.50 gemäss SIA und Architekturvertrag 29 % der Honorarsumme (ausmachend 758 Arbeitsstunden) anstatt der tatsächlich geleisteten 600 Arbeitsstunden hätten geleistet werden müssen und dass somit 158 Arbeitsstunden zu wenig geleistet worden seien,