- dass "werkvertragliche Arbeiten" nicht vorgenommen worden seien, - dass die ihr am 13. Januar 2024 in Rechnung gestellten 2615 Arbeitsstunden nie vollumfänglich geleistet worden seien, - dass sich der Beschuldigte geweigert habe, die geleistete und verrechnete Arbeitszeit offenzulegen, - dass der Beschuldigte während einer Friedensrichterverhandlung am 15. Mai 2024 ausgeführt habe, keine Arbeitszeiterfassung gemacht zu haben, und erklärt habe, der ihr gewährte 40%-ige Rabatt sei als eine 40%-ige Kürzung der "SIA-Arbeitszeit" zu verstehen, damit der gewählte Stundenansatz gewahrt bleibe,