Auf den vom Beschwerdeführer eingereichten, offenbar von einer im Eingangsbereich angebrachten Kamera erstellten Aufnahmen ist zudem ersichtlich, dass im Eingangsbereich insgesamt sieben Klingeln angebracht sind (z.B. Aufnahme vom 23. Oktober 2024 16:15:08). Dies entspricht auch den Aussagen der Beschuldigten, welche angab, dass sieben Wohnungen gemietet werden könnten und sie am 27. September 2029 einen Mieter angetroffen habe, welcher gerade sein Zimmer gereinigt habe (polizeiliche Einvernahme vom 26. November 2024 S. 5/6).