26. November 2024 S. 6) an der Q-Strasse. Im Grundbuchauszug wird das entsprechende Gebäude als Einfamilienhaus bezeichnet. Dem in den Akten enthaltenen Auftrag an die F._____ GmbH für die Bewirtschaftung der Mietliegenschaft ab dem 1. Januar 2025 ist jedoch zu entnehmen, dass das Gebäude sieben zu vermietende Einzimmerwohnungen enthält. Auf den vom Beschwerdeführer eingereichten, offenbar von einer im Eingangsbereich angebrachten Kamera erstellten Aufnahmen ist zudem ersichtlich, dass im Eingangsbereich insgesamt sieben Klingeln angebracht sind (z.B. Aufnahme vom 23. Oktober 2024 16:15:08).