_ aufgrund ihres Ausländerstatus (gemäss Festnahmerapport vom 4. Januar 2025 "legal anwesend ohne ausweispflichtigen Status [Touristin, Besucherin]") und aufgrund der bloss lückenhaften Personenkontrollen an der Grenze nicht verlässlich zu verhindern wäre. Auch Meldepflichten bei der Polizei oder eine elektronische Fussfessel stellen keine geeigneten Ersatzmassnahmen dar, um der ausgeprägten Fluchtgefahr der Beschwerdeführerin tatsächlich entgegenwirken zu können. Insbesondere kann mit einer elektronischen Fussfessel die Flucht derzeit nur im Nachhinein festgestellt werden (vgl. BGE 145 IV 503 E. 3.3, Urteil des Bundesgerichts 1B_142/2021 vom 15. April 2021 E. 5).