Sie habe bei zwei Putzfirmen Probe arbeiten können, habe aber noch keinen Vertrag bekommen (Protokoll der Eröffnung der Festnahme vom 3. Januar 2025, Fragen 21 ff., 30 ff., 36 ff.). Die Beschwerdeführerin gab weiter an, ihren Lebensunterhalt durch ihre Schwiegereltern - 11 -