Erste Fotodokumentation der Ereignisorte [Z-Weg 20 und 24 in […] QQ._____] vom 3. Januar 2025, S. 22 f.; Protokoll der Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 2. Januar 2025, Fragen 29 f.). Die Beschwerdeführerin konnte hierfür keine überzeugende Erklärung liefern, zumal sie lediglich angab, ihr Gepäck sei anlässlich ihrer Einreise in die Schweiz mit dem Flixbus kontrolliert worden und es sei unmöglich, "so etwas" mitzunehmen (Protokoll der Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 2. Januar 2025, Frage 30).