3.7.2. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist auch der dringende Tatverdacht hinsichtlich der Widerhandlung gegen das Waffengesetz nach wie vor zu bejahen. Die anlässlich der Hausdurchsuchung vom 1. Januar 2025 sichergestellten Pistolen (eine Pistole "Walther P4", […]; zwei Pistolen "SIG P220 [P75]", [...] und […]) sowie sechs Patronen 9x19mm und ein Pistolenmagazin mit einer Patrone wurden in einem mutmasslich der Beschwerdeführerin gehörenden Reisekoffer im Jackenschrank im Gang der Wohnung von C._____ aufgefunden (Sicherstellungsprotokoll vom 1. Januar 2025, S. 1 f.; Erste Fotodokumentation der Ereignisorte [Z-Weg 20 und 24 in […] QQ.