siert oder unter Drogeneinfluss gewesen, als unbehelflich erweist. Die Frage einer allfälligen Schuldunfähigkeit und der damit verbundene Antrag, die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zur Offenlegung der Ergebnisse der am 7. Januar 2025 angeordneten Blut- und Urinprobe zu verpflichten (inkl. der medizinischen Unterlagen zur bestehenden Schwangerschaft), wurde von der Beschwerdeführerin erstmals im Beschwerdeverfahren thematisiert (Beschwerde, Ziff. C.16 ff.;