Es sei nicht anzunehmen, dass sie bewusst auf die gegenüberliegende Fassade geschossen habe, wofür auch der Einschuss knapp unter dem Dach spreche (Beschwerde, Ziff. C.14). Nach Darstellung der Beschwerdeführerin habe sie auf Aufforderung von C._____ hin schwer alkoholisiert und mutmasslich unter Drogeneinfluss stehend (Kokain und allenfalls Marihuana) drei Schüsse in die Luft abgeben wollen, welche zu ihrem Entsetzen die gegenüberliegende Fassade getroffen hätten. Auch C._____ habe bestätigt, dass die Schüsse in die Luft hätten gehen sollen. Möglicherweise sei die Beschwerdeführerin aufgrund ihres Zustandes nicht einmal schuldfähig gewesen (Beschwerde, Ziff.