3. 3.1. Mit Eingabe vom 3. März 2025 erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau gegen die ihr am 20. Februar 2025 zugestellte Verfügung der Vorinstanz vom 18. Februar 2025 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei der angefochtene Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts AG (ZMG) aufzuheben und es die Beschwerdeführerin in Gutheissung des Haftentlassungsgesuchs umgehend auf freien Fuss zu setzen. 2. Es sei der Beschwerdeführerin für das vorliegende Beschwerdeverfahren die notwendige amtliche Verteidigung zu bewilligen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."