Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 18. Februar 2025 betreffend Abweisung des Haftentlassungsgesuchs in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) eine Strafuntersuchung wegen Gefährdung des Lebens, eventuell versuchter Körperverletzung sowie wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung.