In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass "Rechnungen" wie die vorliegende oft an Personen gesandt werden, die kurz zuvor erstmals ein Unternehmen (namentlich ein Einzelunternehmen oder eine GmbH) im Handelsregister eintragen liessen und dementsprechend über keine oder nur wenig Erfahrung mit solchen Rechtsgeschäften verfügen und überdies eine Rechnung des Handelsregisteramts erwarten. Insgesamt entsteht bei Durchschnittsadressaten daher nach Inhalt und Aufmachung der Eindruck, es handle sich um eine Rechnung einer schweizerischen Amtsstelle, die bezahlt werden muss, und – trotz des Hinweises im letzten Satz – nicht bloss um eine Offerte.