Ebenso dürfte sich der durchschnittliche Leser nicht ohne weiteres darüber im Klaren sein, dass sich der Eintrag in das (amtliche) Handelsregister vom Eintrag in das (kommerzielle) "XY-Register" unterscheidet. Dies bereits deshalb, weil das Logo sowie die in drei Landessprachen abgefasste Bezeichnung "XY-Re- gister" klar auf ein amtliches Dokument hinweisen.