Diese Informationen sind missverständlich, wenn nicht gar täuschend formuliert. So wird zwar auf Art. 5 OR hingewiesen, dies allerdings nicht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Angebot handelt, sondern vielmehr, dass es sich dabei um einen Eintrag in das Firmenregister handeln soll. Der wirkliche Inhalt von Art. 5 OR, welcher einem juristischen Laien regelmässig nicht bekannt sein dürfte, wird damit regelrecht verschleiert. Ebenso dürfte sich der durchschnittliche Leser nicht ohne weiteres darüber im Klaren sein, dass sich der Eintrag in das (amtliche) Handelsregister vom Eintrag in das (kommerzielle) "XY-Register" unterscheidet.