" Der Eintrag in das Firmenregister erfolgt erst nach Zahlungseingang. Der Eintrag in das Firmenregister ist ein Eintrag gemäss Art. 5 OR und weisst eine Laufzeit von 12 Monaten auf. Angaben zum Handelsregister können Sie unter folgender Seite finden: www.zefix.ch. Bei allfälligen Rückfragen bezüglich Ihres Handelsregistereintrags bitten wir um eine Kontaktaufnahme mit dem Handelsregisteramt des Kantons Aargau. Wünschen Sie keinen Eintrag in das XY-Register von B._____, welches unverbindlich und freiwillig ist, so bitten wir Sie dieses Schreiben zu ignorieren."