3.2.4. 3.2.4.1. Am 14. Januar 2025 wurde im Handelsregister des Kantons Aargau das Einzelunternehmen "E._____" (am 27. Februar 2025 umfirmiert in "F._____") von D._____ eingetragen. Gemäss den Akten stellte B._____ dem Einzelunternehmen von D._____ am 17. Januar 2025 eine Rechnung über insgesamt Fr. 194.55 aus für die "Neueintragung Einzelunternehmen" in ein "XY-Register" zum Preis von Fr. 141.75, "Bearbeitungskosten" von Fr. 49.35 und "Mehrkosten" von Fr. 3.45, zahlbar bis 1. Februar