Eine Offertrechnung liegt vor, wenn der Anbieter zwar nur eine Offerte für einen Vertragsabschluss ausstellt, diese aber in der Form einer Rechnung so unterbreitet, dass beim Durchschnittsadressaten nach Inhalt und Aufmachung der Eindruck entsteht, es handle sich um eine Rechnung aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Indizien für das Vorliegen einer Offertrechnung sind z.B. die Verwendung von Referenz- bzw. Kundennummern, die den Eindruck einer vorbestehenden Geschäftsbeziehung erwecken. Ein weiteres Indiz bildet das Fehlen von Anrede und Grussformel am Ende des Schreibens, wie es bei Rechnungen häufig der Fall ist.