Als Verzeichnis ist jede mittels nachvollziehbarer Kriterien (z.B. alphabetisch, numerisch, geographisch, chronologisch) geordnete und entsprechend konsultierbare Zusammenstellung von Informationen über Personen und/oder Sachverhalte zu verstehen, die potentiell wettbewerbsrelevant sind. Dabei kann es sich um irgendwelche Branchen-, Gewerbe-, Telefon-, Marken- oder sonstige Zusammenstellungen (potentiell wettbewerbsrelevanter Informationen) handeln. In welcher Form – ob gedruckt oder elektronisch (z.B. CD, Online-Datenbank) – das Verzeichnis erfasst und verbreitet wird, ist nicht von Bedeutung.