Zudem stehe bei den Kontaktdaten oben rechts als Absender erneut diese Bezeichnung, und bei den Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) sowie oberhalb des Adressatenfelds werde die Abkürzung "XY" verwendet. Insgesamt weise das Dokument eindeutig die Form und Gestaltung einer Rechnung auf und nicht eines Angebots zur Gewinnung potenzieller Neukunden. Es bestehe eine sehr hohe Täuschungsgefahr. Insbesondere von unerfahrenen Unternehmern, welche – wie D._____ – kurz zuvor eine neu gegründete Firma im Handelsregister hätten eintragen lassen, könne das Dokument leicht mit einer Rechnung eines amtlichen Handelsregisters verwechselt werden.