Zur Begründung führte sie aus, aus den bisherigen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörde ergebe sich der Verdacht, dass die auf dem gesperrten Konto lagernden Vermögenswerte direkt aus Straftaten (Versand von amtlich wirkenden Rechnungen für Registereinträge von neu gegründeten Firmen) erlangt worden seien. Die Sperre der betreffenden Konti und Edition der zugehörigen Bankunterlagen diene der Klärung des rechtsrelevanten Sachverhalts im Rahmen des laufenden Strafverfahrens, der Sicherung von Vermögenswerten im Hinblick auf eine mögliche Einziehung und/oder Kostendeckungsbeschlagnahme und sei in Anbetracht der gesamten Umstände verhältnismässig.