3. 3.1. Gegen diese ihm am 21. Februar 2025 zugestellte Verfügung erhob A._____ am 28. Februar 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei die Kontosperre des Kontos mit der IBAN xxx, lautend auf B._____, […] aufzuheben. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) zu Lasten der Staatskasse." 3.2. Die Staatsanwaltschaft Baden ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 24. März 2025 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: