2. 2.1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 110.00, zusammen Fr. 1'110.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt und mit der von ihnen geleisteten Sicherheit von Fr. 1'000.00 verrechnet, sodass sie der Obergerichtskasse noch Fr. 110.00 zu bezahlen haben. 2.2. Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftung verpflichtet, dem Verteidiger der Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von Fr. 2'000.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen.