181 StGB darstellen. Wie bereits dargelegt (E. 5.4.1 hiervor), durfte die Beschuldigte gestützt auf die Aussagen der Kinder zudem davon ausgehen, dass nach dem 27. Dezember 2022 von ihnen unerwünschte Kontaktversuche der Beschwerdeführer bei der Schule stattfanden, sodass sie insbesondere gestützt auf den gegen den Beschwerdeführer 1 bestehenden Verdacht auch berechtigt war, die Beschwerdeführer zum Fernhalten von den Kindern aufzufordern. Es ist daher auch in Bezug auf diesen Vorwurf nicht mit einer Verurteilung der Beschuldigten zu rechnen.