Allerdings gaben die Beschwerdeführer selbst an, die Kinder bei der Schule abgepasst zu haben, womit sich die Behauptungen der Beschuldigten grundsätzlich als zutreffend erweisen. Neue Erkenntnisse sind auch im Rahmen allfälliger weiterer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach oder eines vor dem zuständigen Sachgericht geführten Hauptverfahrens nicht zu erwarten, zumal nicht ersichtlich ist, dass sich die Aussagen der Beteiligten, insbesondere jene der noch jungen Kinder, in einer Weise verändern könnten, die auf eine für die Verurteilung der Beschuldigten relevante Sachverhaltslage schliessen lassen würde.