Schliesslich ist zwar davon auszugehen, dass die Äusserungen der Beschuldigten etwas überspitzt waren, so die Anschuldigung, die Beschwerdeführer würden die Kinder bei der Schule "terrorisieren". Allerdings gaben die Beschwerdeführer selbst an, die Kinder bei der Schule abgepasst zu haben, womit sich die Behauptungen der Beschuldigten grundsätzlich als zutreffend erweisen.