Insbesondere werden solche auch nicht durch die medizinischen Fachpersonen angedeutet. Die Beschuldigte gab anlässlich ihrer Einvernahme glaubhaft und überzeugend an, zum Schutz ihrer Kinder gehandelt zu haben, was sich auch daraus ergibt, dass sie sich nach dem 27. Dezember 2022 nachweislich an die KESB Dielsdorf wandte, ihre diesbezüglichen Bedenken äusserte und die Kinder auch von der Schule dispensieren liess (vgl. E. 5.3.2 hiervor). Schliesslich ist zwar davon auszugehen, dass die Äusserungen der Beschuldigten etwas überspitzt waren, so die Anschuldigung, die Beschwerdeführer würden die Kinder bei der Schule "terrorisieren".