__ habe angegeben, nicht zu wissen, was der Auslöser des Streits gewesen sei. Dr. med. N._____ führte weiter aus, es zeigten sich klinisch keine sichtbaren Hämatome, aber eine Druckdolenz im Abdominalbereich. Gestützt auf diesen Befund sowie die Ausführungen der Beschuldigten und von F._____ ersuchte er die KESB Dielsdorf darum, den Sachverhalt abzuklären.