Es treffe nicht zu, dass er von den Eltern geschlagen worden und sich deshalb in psychiatrischer Behandlung befunden habe (Frage 24). Sein Vater (Beschwerdeführer 1) habe ein lautes Organ, aber er finde es nicht schlimm, wenn man auch gegenüber Kindern mal laut werde und sage, wo es durchgeht. Er habe dies aber nie selbst miterlebt (Frage 27). Er könne sich beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Beschwerdeführer den Kindern mit Schlägen gedroht hätten. So etwas habe er nie miterlebt (Frage 29). Er könne sich auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Beschwerdeführer 1 F._____ geschlagen haben soll. Keines der Kinder habe ihm jemals so etwas erzählt (Frage 31).