4.8. Am 16. Januar 2025 wurde M._____, Sohn der Beschwerdeführer und Pate von D._____, einvernommen. M._____ gab an, das Verhältnis zur Beschuldigten sei bis zu den Anschuldigungen immer gut gewesen (Frage 17). Auch mit den Kindern habe er ein gutes Verhältnis gehabt (Frage 21). Er habe den Streit zwischen der Beschuldigten und den Beschwerdeführern mitbekommen, habe sich aber als "Götti" raushalten wollen. Er finde die Anschuldigungen ungerecht (Frage 22). Es treffe nicht zu, dass er von den Eltern geschlagen worden und sich deshalb in psychiatrischer Behandlung befunden habe (Frage 24).