Der Spruch "sonst gibt's eins auf d Fresse" sei weder seine Sprachart noch habe es Gründe gegeben, so etwas zu sagen (Frage 8). Die Kinder seien von der Beschuldigten und auch von den anderen Grosseltern völlig beeinflusst worden (Frage 10). E._____ habe die Geschichte über die Körperverletzung sicher nicht selbst erfunden, dazu müsse man die Beschuldigte befragen. Er schlage doch kein Kind aus heiterem Himmel (Frage 14). Wenn er F._____ tatsächlich geschlagen hätte, hätte auch ein Arzt etwas gesehen (Frage 23).