27. Dezember 2022 gut gelaunt abgeholt worden. Es habe keinerlei Vorfall gegeben. Die Beschuldigte verfolge ein klares Ziel und habe dies offenbar schon länger vorbereitet (Frage 7). Bei der Gefährdungsmeldung des Kinderarztes unterschreibe er die Aussage zum "fehlenden Hämatom". Alles andere komme von der Beschuldigten. Der Kinderarzt schreibe auch, dass er sich gegenüber anderen Erwachsenen autoritär und aggressiv verhalte. Das habe er sich nicht aus den Fingern gesogen, sondern das komme alles von der Beschuldigten. Der Spruch "sonst gibt's eins auf d Fresse" sei weder seine Sprachart noch habe es Gründe gegeben, so etwas zu sagen (Frage 8).