Dass sie angeblich schlecht über die Beschuldigte im Dorf gesprochen hätten, stimme nicht. Seine Aussage, sie solle sich gut beraten lassen, ansonsten sie im Aargau einen schlechten Start haben werde, habe sich auf die Konsequenzen ihres Handelns bezogen, welche nun auch eingetreten seien. Sie habe Verfahren bei der KESB und Justiz ausgelöst. Mit dem Schreiben vom 9. Januar 2023 habe man der Beschuldigten versöhnliche Vorschläge unterbreitet, diese seien jedoch unbeantwortet geblieben. Die Ehrverletzungen, die sie ihm und seiner Frau zugefügt habe, wären nicht nötig gewesen – sie müsse nun aber die Verantwortung dafür übernehmen (Frage 6).