Die Polizei habe auf ihre Stalking-Meldung hin erklärt, man könne nichts unternehmen. Nach dem Umzug habe sie einen Brief des Beschwerdeführers 1 erhalten, in dem er ihr mit Konsequenzen gedroht und eine Entscheidung bis zum 17. Januar 2023 verlangt habe. In einem weiteren Schreiben sei ihr zudem vorgeworfen worden, dass man auch in einer modernen Welt nicht einfach "gehen" dürfe, was ihre Aussage zu den altmodischen Ansichten der Beschwerdeführer erkläre. Nach dem Umzug seien die Beschwerdeführer zwar nicht mehr bei der Schule erschienen, hätten jedoch ein Gesuch um Einräumung eines Besuchsrechts bei der KESB gestellt, woraufhin sie und die Kinder befragt worden seien.