4.6. Die Beschuldigte wurde am 19. August 2024 zum Sachverhalt einvernommen. Sie erklärte, die umstrittenen Aussagen gegenüber dem Familiengericht Zurzach auch so gemeint zu haben. Die Nachricht vom 27. Dezember 2022 habe sie in einem emotionalen Moment verschickt, nachdem ihr Sohn F._____ sowie die beiden älteren Kinder belastende Erzählungen über die Beschwerdeführer gemacht hätten. Aus Sorge um die Kinder und in Anbetracht früherer Vorfälle habe sie die Beschwerdeführer aufgefordert, sich nicht mehr bei der Schule aufzuhalten. Die KESB habe ihr geraten, zur Polizei zu gehen. Diese habe ihr jedoch von einer Anzeige wegen Körperverletzung abgeraten.